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Bestimmungen

 

Bitte halten Sie sich stets an den Bestimmungen, somit ist unnötiger Ärger ausgeschlossen!

  Mongo –Teich - Gundholling gültig ab 1. Juni 2015
 

Das Angeln ist nur mit gültigem Lizenzbuch erlaubt.
Zeit: Geangelt wird von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Ausnahme von Mitte Juni bis Mitte September ist auch Freitags und Samstags (nur gegen Voranmeldung von mindestens 5 Personen) das Nachtangeln möglich . Generell sind 2 Angelruten erlaubt, welche sich in unmittelbarer Reichweite des Anglers befinden müssen! Alle Fische, die in der Schonzeit gefangen werden oder jene die das Mindestmaß nicht erreicht haben, sind umgehend und schonend zurück zusetzen.
!!! Keine Kescherhälterung !!!
Maximal 1 Haken per Rute. Fotos von großen Fischen dürfen generell nur über dick gepolsterten Abhakmatten gemacht werden! Karpfenfischen „NUR“ mit Schonhaken.

Vorkommende Fischarten:
Karpfen, Amur, Hecht, Zander, Wels, Regenbogen/Bach/Seeforelle, Saibling, Renke, Barsch, Rotauge, Rotfeder, Brachse und sonstige Kleinfische.

Schonzeiten und Brittelmaße
Hecht: 1. Feb. - 31. Mai (65 cm)
Zander: 1. Feb. - 31. Mai (55 cm)
Karpfen: keine Schonzeit (40 -max. 60 cm !!!)
Wels: keine Schonzeit (90 cm) |
Renke: 16. Okt. - 28. Feb. (30 bis max. 50 cm !!!) Erlaubt erst ab 1. März 2016 !!
Barsch: 1. Feb. - 31. Mai (15 cm)
Alle Arten von Forellen: keine Schonzeit (30 cm)
Amur, Tolstolop (Silberkarpfen) und Schleie: sind ganzjährig geschont !!!!

!!! ACHTUNG KOPFGELD !!! - Nur für Tages-/ Nachtkartenfischer
Hecht mit 100 cm oder grösser = Prämie: 2 Tageskarten !!!

Für alle anderen Fischarten gelten die Brittelmaße und Schonzeiten der OÖ Fischereiordnung

Verboten sind:
1. Karpfen über 60 cm mitnehmen ( ganzjährig geschont )
2. Baden und Boot fahren (E-Futterboote sind erlaubt)
3. Das Anfüttern mit großen Mengen Boilis
4. Mit 3 Ruten angeln (Eine Köderfischrute zählt auch als Rute)
5. Drillings - Zwillings - und Ryderhaken zum Fischen mit Köderfisch
6. Während der Raubfisch – Schonzeit ist das Fischen mit Köderfisch und das Spinnfischen verboten!
7. Ausnahme beim Spinnfischen: Kunstköder wie Blinker, Wobbler und Gummifische
8. Das Angeln mit lebenden Köderfischen, Krustentieren, Krebsen und mit allen Edelfischen
9. Der lebende Abtransport von gefangenen Fischen
10. Das Ausnehmen und Schuppen von Fischen am Teichgelände
11. Lagerfeuer / offene Feuerstellen
12. Seinen Müll am Teichgelände "vergessen"
13. Personen mitangeln oder in Vertretung der eigenen Person angeln zu lassen (Ausnahme: Kinder bis einschließlich 11 Jahre dürfen gratis mitangeln gesamt sind auch dann nur 2 Ruten im Einsatz)
14. Es dürfen keine Weißfische, sowie Köderfische für den eigenen Bedarf ( Futterfische für eigene Teiche oder zum Raubfischen in anderen Gewässern ) entnommen werden.
15. Der Fang von Fischen zu Verkaufszwecken ist untersagt, und hat bei Bekanntwerden den sofortigen Entzug der Fischereierlaubnis zu Folge!
16. Gefangene Forellen, die das Mindestmaß erreicht haben, dürfen nicht zurückgesetzt werden !!

Pflicht:
Jeder Fischer hat sich waidgerecht gegenüber den Fischen und der Fauna und Flora am und um den Angelteich zu verhalten. Die Verwendung einer großen brauchbaren Abhakmatte! (Ausnahme: beim Raubfischen) ist Pflicht. Ein ausreichend großer Unterfangkescher. Beim Fischen mit Köderfisch ist ein ausreichend starkes Stahlvorfach PFLICHT !!! Beim Spinnangeln kann auch ein Hard-Mono-Vorfach anstelle eines Stahlvorfaches verwendet werden !!! Gefangene Fische die entnommen werden, müssen sofort in die Fangliste eingetragen werden. Jene Fische, die sich im Setzkescher bzw. im Eimer oder im Karpfensack befinden gelten als entnommen und müssen sofort in die Fangliste eingetragen werden !!! Ein UMTAUSCHEN dieser Fische ist nicht erlaubt !!! Die Fangliste ist zu Saisonende bzw. beim Erwerb der neuen Jahreskarte abzugeben. Wer die Fangliste nicht abgibt, bekommt keine neue Jahreskarte !!!!

Anfüttern:
Das Anfüttern mit natürlichem Futter ist erlaubt ! ( Mais, Karpfenkorn, Forellenkorn, Würmer, Frolic, Pellets, Maden, Semmel, Brot, usw. ), Boilis pro Person Max. 1 kg und PVA - Säckchen oder PVA - Schnur !
Maximale Gesamtfuttermenge pro Tag und Person 3 kg. !!!!

Tages-Fanglimit:
2 Friedfische (Karpfen, Forellen, Renke, Barsch)
und
1 Raubfisch (Hecht, Wels oder Zander)

Den Anordnungen des Bewirtschafters und den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften bzw. anderweitigen groben Vergehen ist jederzeit mit dem Verlust der Fischereiberechtigung und mit einem Verweis der Anlage zu rechnen ! Fischdiebstahl wird von unseren beeideten Aufsehern ausnahmslos zur polizeilichen Anzeige gebracht ! Ein Anspruch auf Rückerstattung der Jahres oder Tageskarte oder sonstiger Kosten und Gebühren besteht nicht. Außerdem erhält Derjenige ab diesem Zeitpunkt keine Jahreskarte oder Tageskarte mehr. Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen, sowie das Begehen des Fischgewässers erfolgt auf eigene Gefahr !!! Der Bewirtschafter übernimmt für Schäden an Personen oder Sachen keinerlei Haftung ! Eltern haften für ihre Kinder . Flurschäden sind zu vermeiden !!! Den Anordnungen des Bewirtschafters und den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Bei Kontrollen sind die nötigen Papiere vorzuweisen und diese sind am Gewässer mitzuführen. Für Lizenzinhaber unter 14 Jahren haftet die Aufsichtsperson !

Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist A-4910 Ried i.I.

       
       

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